Kirchengemeinde stellt Mitarbeitenden frei

Nachricht 01. Mai 2024


Eine Kirchengemeinde im Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld hat einen Mitarbeitenden, der nebenberuflich in der Kirchengemeinde tätig ist, mit sofortiger Wirkung freigestellt. Grund ist ein polizeiliches Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt, über das die Polizei die Kirchengemeinde am Montag (29.04.2024) informiert hat. Die Vorwürfe beziehen sich aktuell nicht auf die Tätigkeit des Beschuldigten in der Kirchengemeinde.

Die Grundsätze der Landeskirche zum Umgang mit sexualisierter Gewalt sehen im Fall polizeilicher Ermittlungen im Bereich der Sexualisierten Gewalt eine zwingende Freistellung von beschuldigten Personen vor, wenn diese beruflich oder ehrenamtlich in der Kirche tätig sind.

Die Personengruppen, die in der Kirchengemeinde im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Kontakt mit dem Beschuldigten hatten, hat der Kirchenkreis über Unterstützungsangebote von kirchlichen und nicht-kirchlichen Fachstellen informiert. Dem Beschuldigten wurde seelsorgliche Begleitung angeboten.
Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, gibt der Kirchenkreis keine weiteren Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ermittlungsbehörden.
Die Landeskirche bittet in Fällen sexualisierter Gewalt Betroffene, sich bei nicht-kirchlichen Fachstellen, der Zentralen Anlaufstelle „help“ oder bei der landeskirchlichen Fachstelle Sexualisierte Gewalt zu melden. Diese Bitte gilt auch für all jene, die Zeuginnen oder Zeugen sexueller Übergriffe geworden sind oder Verdachtsmomente wahrgenommen haben.