I. Einleitung
Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Aktuell sind rund ein Viertel der insgesamt per Stellenrahmenplan bestehenden 31,5 Gemeindepfarrstellen im Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld vakant.
Auf Grund der bereits laufenden Ruhestandswelle der aktuellen Pfarrstelleninhaber/-innen (sog. „Baby-Boomer“) und des immer weniger nachrückenden Nachwuchses im Pfarrdienst wird im Durchschnitt nur noch jede dritte, vakante Pfarrstelle wiederbesetzt. Hochrechnungen aus den Studiengängen der Theologie zufolge kann sich das Verhältnis der Wiederbesetzungen bereits zur Mitte des nächsten Jahrzehnts dahingehend reduzieren, dass nur noch jede Zehnte Pfarrstelle wiederbesetzbar sein wird. Hieraus ergibt sich ein faktischer Rückgang der Ressource „Pfarramt“, gegenüber des Zustandes, wie wir ihn über Jahrzehnte in den Gemeinden des Kirchenkreises Hildesheimer Land – Alfeld und seiner Rechtsvorgänger gekannt haben.
Der Kirchenkreis ist die Solidargemeinschaft aller Kirchengemeinden in seinem Bereich. Er hat in diesem Zusammenhang einen in der Kirchenverfassung beschriebenen Handlungsauftrag, selbst tätig zu werden, wenn Aufgaben „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung von einzelnen Kirchengemeinden oder ihrer regionalen Zusammenarbeit nicht hinreichend erfüllt und daher besser in der Gemeinschaft des Kirchenkreises wahrgenommen werden“ (Art. 31 Abs. 2, S. 2 Kirchenverfassung der hannoverschen Landeskirche).
Auf Grund der oben beschriebenen Sachlage und absehbaren Entwicklung haben in gemeinsamer Beratung Kirchenkreisvorstand und Finanz- und Planungsausschuss der Kirchenkreissynode in Wahrnehmung ihrer Verantwortung vorgeschlagen, zur künftigen Sicherstellung der pfarramtlichen Versorgung und der Gewährleistung der Darbringung des Verkündigungsauftrages, die Einführung von Pfarrstellen auf Kirchenkreisebene zu prüfen. Dieser Empfehlung ist die Kirchenkreissynode im Rahmen einer Sondersitzung am 20.11.2025 gefolgt und hat beschlossen, einen Beratungsprozess zur Einführung eines Kirchenkreispfarramtes zu initiieren, damit auch in Zukunft der Verkündigungsauftrag erfüllt und das kirchliche Gemeindeleben pfarramtlich begleitet werden kann.