FAQ Kirchenkreispfarramt

FAQ- Kirchenkreispfarramt

Definitionen

Kirchenkreispfarrstelle:                                                               

Pfarrstelle, die nicht einer spezifischen Kirchengemeinde fest zugeordnet ist, sondern auf Ebene des Kirchenkreises angesiedelt ist. (Geregelt in der Kirchenkreisordnung § 8 ff.)

Planungsbereiche:
Der Kirchenkreis wurde 2021/2022 in sechs Planungsbereiche aufgeteilt, um innerhalb dieser Einheiten die aktuelle Stellen- und Finanzplanung zu gestalten. Eine Übersicht der Planungsbereiche finden Sie in der anliegenden Karte.

Verwendete Abkürzungen:
PB          Planungsbereich
KG          Kirchengemeinde
GKG       Gesamtkirchengemeinde
KK          Kirchenkreis
GD         Gottesdienst

I. Ehrenamt und Gemeindearbeit

Der Stellenplan des Kirchenkreises ist bis Ende 2028 festgelegt. Danach sind Einsparungen zu erwarten durch weniger Gemeindemitglieder und auch weniger Kirchensteuereinnahmen.
Außerdem ist absehbar, dass dann künftig aufgrund von fehlenden Stelleninhabern und Bewerber*innen nicht alle Pfarrstellen besetzt werden können, wenn mit der bestehenden Systematik der Stellenplanung auf KG-Ebene fortgefahren wird.

Derzeit ist von einer Reduzierung der finanziellen Ressourcen um mindestens 30 % auszugehen. Verlässliche Zahlen können erst nach den Beratungen der Landessynode im kommenden Jahr erwartet werden.

Ehrenamtliche und Hauptamtliche arbeiten in der örtlichen Kirchengemeinde wie auch darüber hinaus im jeweiligen Planungsbereich vertrauensvoll und auf Augenhöhe zusammen.
Unabhängig davon bleibt das Ehrenamt eine überaus geschätzte wichtige und zentrale Säule der Gemeindearbeit. Attraktivität und Bedeutung des Ehrenamtes stehen absolut im Fokus. 

Die Personalverantwortung liegt und bleibt grundsätzlich beim Vorstand der jeweiligen Körperschaft. Für alle Angestellten (z.B. Pfarrsekretärin, Küster, Hausmeister, etc.) der Kirchengemeinde ist somit der Kirchenvorstand zuständig. Die operative Personalverantwortung kann an die Geschäftsführung übertragen werden.

Der Kirchenkreis ermöglicht grundsätzlich, dass Ehrenamtliche sich für ihre jeweiligen Aufgaben fortbilden können. Das Angebot der Landeskirche Hannovers bietet vielfältige Möglichkeiten.

II. Gemeindearbeit vor Ort

Die Einführung des Kirchenkreispfarramts dient unter anderem dazu, Pastoren*innen von Verwaltungs- und administrativen Aufgaben zu entlasten, sodass sie sich stärker auf Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit konzentrieren können.

Die Erreichbarkeit der Angebote (GD, Veranstaltungen, Jugend- Erwachsenen- und Seniorenarbeit) wird sich verändern. Aufgrund der Bildung eines multiprofessionellen Teams und der damit einhergehenden  Evaluation der Angebote, wird sich die Angebotsstruktur verändern. Welche räumlichen Veränderungen damit einhergehen, wird sich vor Ort ergeben.

Für die Einführung des Kirchenkreispfarramts spielt die Organisationsform (Einzelgemeinde oder Gesamtkirchengemeinde) keine Rolle. Von Gemeindeverbänden sollte Abstand genommen werden, da sie eine zusätzliche Ebene schaffen. (alt.: zusätzliche Ebenen sollen nicht entstehen). 

Eine engere Zusammenarbeit ist notwendig, z.B. bei den Themen GD-Planung, Veranstaltungen, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit, Gemeindebrief, Bewirtschaftung der Friedhöfe, Bewirtschaftung der Liegenschaften und Gebäude, sowie im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.

Die Verbindung zu bestehenden Veränderungsprozessen muss jeweils vor Ort berücksichtigt und mit dem Veränderungsprozess KK-Pfarrstelle verknüpft werden. Sie sind kein Hindernis für die Einrichtung von Kirchenkreispfarrstellen, sondern erleichtern die Einführung des KK-Pfarramtes, zumal sich die Gemeinden schon intensiv mit der Harmonisierung der Gemeindearbeit auseinandergesetzt haben.

Ein Seelsorgebereich kann so definiert werden, dass einer der Mitglieder des Pastoralen Teams des PB, bestehend aus den Pastoren*innen und Diakonen*innen , einen Bezirk innerhalb des PB betreut, aber die Verantwortung für spezifische Aufgaben der anderen Mitglieder im Pastoralen Team respektiert.
Die Zuordnung zu Seelsorgebezirken soll bestehen bleiben. Gleichzeitig ist eine gewisse Flexibilität wünschenswert, wenn inhaltliche oder zeitliche Gründe dies sinnvoll erscheinen lassen (z. B. bei bestehenden Beziehungen zu Familien).

Die bestehenden Verbindungen wie auf der Ebene der KG werden sich im PB verändern. Die Geschäftsführung wird schwerpunktmäßig enger mit dem/ den Kirchenvorstand/-vorständen zusammenarbeiten, während Pastoren*innen weniger präsent in den Kirchenvorständen und in der Verwaltung sein werden.

Es ist wünschenswert im Beratungsprozess innerhalb eines Planungsbereichs zu diskutieren, welche Organisationsformen sinnvollerweise von einem neu strukturierten, multiprofessionellen Team, verantwortungsvoll „bespielt“ werden können. Wie viele Körperschaften öffentlichen Rechts (Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, (Gemeindeverbände sofern vorhanden) können durch eine Geschäftsführung begleitet werden. Wie viele Personen welcher anderer Berufsgruppen braucht es im Planungsbereich für welche Aufgaben. Es wird auszuhandeln und zu definieren sein, wer im Team welche Querschnittsaufgabe im PB übernimmt (Zusammenspiel von Seelsorgebezirk und Schwerpunktarbeit).

Zum Beispiel bei Spezialthemen ( z. B. Friedhof, Gebäude/Bau ) könnte eine mögliche Bündelung auf übergemeindliche Fachausschüsse bzw. Spezialisten eine Entlastung für die einzelnen Kirchenvorstände bringen. Die konkrete Ausgestaltung muss im Planungsbereich und mit dem Kirchenamt geklärt werden.

Die Beziehungen des/der KK-Pastors/in zu verschiedenen Gruppen werden sich verändern. Beispielsweise wird ein*e Pastor*in mit dem Schwerpunkt Seniorenarbeit für die Kinder und Jugendliche im PB weniger präsent sein – und umgekehrt.

Solidarität bedeutet, dass Belastungen – insbesondere bei Vakanzen – gemeinsam von allen KG im PB getragen werden. Das heißt: In der heutigen Organisation fällt bei einer vakanten Stelle an einem Ort alles weg, was der*die Pastor*in gemacht hat. Im neuen Modell werden  die Aufgaben über den gesamten Planungsbereich angepasst (z. B. reduzierte Seniorenarbeit, während die Konfirmandenarbeit stabil bleibt). Diese geschieht im Zusammenspiel der verbleibenden Hauptamtlichen, der Kirchenvorstände und mit dem KK.

Kirche wird in der Regel repräsentiert durch die Personen vor Ort, als da sind der*die Pastor*in, der*die Diakon*in, die Kirchenvorstände, das Pfarrsekretariat, der*die Organist*in, der*die Küster*in. Dazu kommen weitere berufliche und ehrenamtliche „Gesichter von Kirche“ bzw. „Multiplikator*innen“. Es werden eher mehr kirchliche Bezugspersonen, die dafür in differenzierteren Rollen auftreten.

Durch die Einführung von Geschäftsführungen soll eine Entlastung von Kirchenvorstand und Pfarramt erreicht werden. Es handelt sich dabei weniger um eine Reduktion von Aufgaben als um eine Professionalisierung und Bündelung der Verwaltung.

Für die Kerngemeinde wird es vermutlich Veränderungen in der Beziehung geben. Für Gemeindemitglieder, die eher „Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen (An-u. Abmeldungen, Bescheinigungen, Abwicklung von Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Todesfällen, Umzügen etc.), wird sich hingegen weniger verändern.
Es ist kaum zu realisieren, dass Hauptamtliche wie bisher im öffentlichen Leben (Feste etc.) oder auf der Straße in zufälliger Begegnung ansprechbar sind, aber dafür ist gesichert, dass die Gottesdienste geleitet von bekannten Seelsorgern und Lektoren, neue Möglichkeiten zu regelmäßigem Zusammentreffen bieten. Dazu können die örtlichen Ehrenamtlichen durch geeignete Rahmengestaltung beitragen.

III. Kirchenkreispfarrstelle

Die vorbereitenden Planungen starten auf gemeinsamer Initiative der Kirchengemeinden des Planungsbereiches in einem moderierten, kooperativen Prozess, um dann den Planungsbereich im Vorfeld der Einführung der KK-Pfarrstellen in Abstimmung mit dem Kirchenkreis konkret zu gestalten. (Die Moderation durch Herrn Meyer-ten Thoren wird vom Kirchenkreis finanziert). Dabei werden alle relevanten Aspekte wie Stärkung Ehrenamt, konkrete Zusammenarbeit, Verwaltungsentlastung etc. in den Blick genommen.

Die Besetzung von KK-Pfarrstellen erfolgt über den Kirchenkreis unter Beteiligung der Planungsbereiche, repräsentativ für alle Kirchengemeinden im Planungsbereich.
Das Verfahren ist vergleichbar mit den Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren bei Diakonen*innenstellen, die bereits schon seit vielen Jahren von der Gemeindeebene  auf der Kirchenkreisebenen gewechselt sind und in der jüngeren Zeit wurde die Anstellung dort sogar auf landeskirchlicher Ebene umgesetzt.

Ja, teilweise ist diese Spezialisierung gewollt. Dadurch können Vorbereitungszeiten für die Hauptamtlichen reduziert und Fortbildungen gezielter eingesetzt werden. Besondere Begabungen und Kompetenzen der Hauptamtlichen sollen besser genutzt werden.

Die Pfarramtsstellen sind formal beim Kirchenkreis bzw. der Landeskirche angesiedelt. Der Wohnort orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten, wobei vorhandene Pfarrhäuser bevorzugt genutzt werden.
Außerdem können Seelsorgebereiche, falls definiert, berücksichtigt werden.

Die Geschäftsführung fungiert als Schnittstelle zwischen Kirchenvorstand, Kirchenamt und Dienstleistern – insbesondere in Bau-, Finanz-, Personal- und Verwaltungsfragen.
Sie hat ihren Kompetenzschwerpunkt in der Organisation und Bewältigung der alltäglichen administrativen Tätigkeiten.

Eine kaufmännische oder verwaltungsbezogene Ausbildung ist grundsätzlich sinnvoll. Die konkrete Ausschreibung und Stellenbeschreibung erfolgt im Zuge des moderierten Entwicklungsprozesses im jeweiligen Planungsbereich.

Der jeweilige Planungsbereich ist der Einsatzort für das KK-Pfarramt.

Der Kirchenvorstand ist weiterhin für die Belange seiner Kirchengemeinde verantwortlich wie z.B. für Haushaltsplanung und Finanzen, Gebäude und Liegenschaften usw. .Die Aufgabenverteilung (z.B. Verkündigung und Seelsorge, Verwaltung und Administration) verändert sich allerdings und die Zuständigkeiten werden in einem multiprofessionellen Team neu verteilt. Das Team besteht aus dem KK-Pfarramt, Diakonen*innen, der Verwaltungskraft, Kirchenvorständen und kann ggfls. durch Küster, Organisten und anderen Fachspezialisten ergänzt werden. So können Zuständigkeiten in demokratischer und kompetenter Weise an die Gegebenheiten zugeteilt und angepasst werden.

Teilweise ja, teilweise nein. Die Fahrwege für die Hauptamtlichen verändern sich je nach Aufgabenverteilung und Stellenbesetzung, aber in der Regel nur innerhalb des Planungsbereiches.
In der derzeitigen Organisation würden sich die Wegstrecken im Falle von Vakanzen in anderen KG ebenso verändern, aber in der Regel unvorbereitet und auch nicht auf einen Planungsbereich beschränkt.

Die Kirchenkreissynode beschließt wie bisher den Stellenplan. Mit dem Kirchenkreispfarramt erfolgt die Zuordnung zu einem Planungsbereich statt zu einer einzelnen Gemeinde. Besetzungen von Pfarrstellen würden durch den Kirchenkreisvorstand im Benehmen mit der Kirchengemeinde erfolgen.

Wird innerhalb des Planungsbereichs geregelt.

IV. Verwaltung

Grundsätzlich trägt der Kirchenkreis die Kosten, sofern die Stellenstruktur dem beschlossenen Stellenrahmenplan entspricht.
Im Prinzip ist vorgesehen, die Anzahl der Planstellen aus den Planungen der einzelnen KG in der bestehenden Struktur, mit Anpassung an die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Einrichten von Verwaltungsstellen) zu überführen.

Abhängig von Aufgabenbeschreibung und Umfang, sowie der Größe des Planungsbereiches und seiner Stellenausstattung in Gänze.

Dies hängt von den konkreten Planungen vor Ort ab. Es erscheint jedoch sinnvoll, das Pfarramtssekretariat beizubehalten, da die Geschäftsführung auch andere Aufgaben von den heutigen Hauptamtlichen und den heutigen Kirchenvorständen übernimmt.

siehe Frage 1 zu Ehrenamt- und Gemeindearbeit.

Es müssen – wie in anderen Organisationen – entsprechende Vertretungsregelungen geschaffen werden und die Verantwortung dafür liegt innerhalb des PB zunächst im multiprofessionellen Team, bevor der Kirchenkreis eingebunden werden muss.

Der Kirchenkreis kann auf Anfrage Musterdienstanweisungen erstellen, die vor Ort im PB angepasst werden müssen.

Diese müssen vor Ort im Zusammenspiel der beteiligten Personen entwickelt werden. Im weiteren Prozess kann eine Basisbeschreibung als Vorlage entstehen und mit den PB geteilt werden.

Die Vergütung richtet sich nach Aufgaben und Umfang und wird voraussichtlich im Tarifbereich TVL zwischen EG 8–10 liegen.

Die Besetzung erfolgt in einem durch den Kirchenkreis organisierten Verfahren unter Beteiligung der Planungsbereiche, ähnlich wie bei Diakon*innenstellen jetzt schon üblich. (Mitspracherecht: ja; Entscheidungsrecht: nein)

Derzeit ist keine Veränderung in den Verwaltungsabläufen geplant. Durch das KK-Pfarramt verändern sich nur Zuständigkeiten für einzelne Aufgaben in den Gemeinden.