Stilles Gebet in der Kirche möglich

Nachricht 08. April 2020

Superintendentin Katharina Henking sendet heute eine Karfreitagsandacht im Internet

Die Superintendenten des ev.-luth. Kirchenkreises Land-Alfeld informieren: Die Landesregierung hat kurzfristig die Öffnung von Kirchen für einzelne Personen ermöglicht. Sie geht damit auf die vielfältigen Bitten von Christinnen und Christen ein. Dabei soll einzelnen Personen das stille Gebet in einer Kirche gestattet werden. Weiterhin dürfen dort jedoch keine Gottesdienste und Andachten stattfinden, da das Versammlungsverbot in Kirchen nicht aufgehoben wurde.

Über die mögliche Öffnung einer Kirche zu Karfreitag und Ostern entscheiden die Kirchenvorstände und Pfarrämter vor Ort. Die Öffnungszeiten werden in geeigneter Weise, zum Beispiel auf Internetseiten und in Schaukästen, bekannt gegeben. Weiterhin wird zu Gottesdiensten und Andachten im Fernsehen und im Internet eingeladen.

Ergänzend weist die Landeskirche darauf hin, dass die Kirchen für das stille Gebet nur dann geöffnet werden können, wenn folgende Voraussetzungen sichergestellt werden können: Eine vom Kirchenvorstand beauftragte Person wird als Aufsicht bereitgestellt. Diese Person darf nicht einer Risikogruppe angehören und sorgt für die Wahrung der Abstandsregel in und vor der Kirche. Sie achtet darauf, dass die notwendigen Hygieneregelungen gewahrt werden. Die erforderlichen Absprachen werden in den jeweils verantwortlichen Kirchenvorständen getroffen.

Superintendentin Katharina Henking ist am heutigen Karfreitag im Internet zu sehen und zu hören. Íhre Karfreitagsandacht ist unter https://www.youtube.com/watch?v=eLw6UYRT3R0&feature=youtu.be abrufbar.

https://www.youtube.com/watch?v=eLw6UYRT3R0&feature=youtu.be