Kirchenkreishaushalt unter Dach und Fach

Nachricht 18. Mai 2021

Auch die Zuweisungsrichtlinie für 2021/22 wurde beschlossen

Für die Wirksamkeit des Haushaltsplanes des Kirchenkreises muss die Synode des Kirchenkreises diesen normalerweise beschließen. Wie so viele Veranstaltungen konnte aber auf Grund der Pandemielage das rund 80-köpfige Kirchenkreisparlament bislang nicht zusammenkommen. Die Landeskirche hat für solche Fälle vorgesorgt und eine Verordnung erlassen, wonach bestimmte Aufgaben, wie z.B. der Beschluss über den Haushaltsplan, auf den Kirchenkreisvorstand delegiert werden können, damit der Kirchenkreis handlungsfähig bleibt. Von dieser Delegationsmöglichkeit hat der Vorstand der Kirchenkreissynode Gebrauch gemacht. Da der Kirchenkreisvorstand dem Haushaltsplan 2021/2022 bereits in seiner digitalen Sitzung im März diesen Jahres zugestimmt hatte, ist dieser nunmehr in Kraft getreten. Gleiches gilt für die Zuweisungsrichtlinie des Kirchenkreises, die Bestandteil der Beschlussfassung war und regelt, für welche Bereiche und Maßnahmen Kirchengemeinden vom Kirchenkreis Grund- und Ergänzungszuweisungen erhalten oder beantragen können.

 

Der Haushaltsplan unterliegt der Erfordernis der öffentlichen Auslegung. Er kann daher zusammen mit der Zuweisungsrichtlinie hier auf der Homepage bis zum 30.06.2021 eingesehen werden.

Zur nächsten Sitzung der Kirchenkreissynode werden der Haushaltsplan 2021/2022 und die Zuweisungsrichtlinie zwecks Bestätigung nochmals vorgelegt.

Rückfragen zum Haushaltsplan und der Zuweisungsrichtlinie können an folgende Mitarbeiter im Kirchenamt Hildesheim gestellt werden:

Herr Markus Melzer, Fachbereichsleiter Haushalts- und Bauwesen, Telefon: 05121 / 100-100Herr Simon Heidrich, Teamleiter Haushalts- und Bauwesen für den Kirchenkreis Hildesheimer Land – Alfeld, Telefon: 05121 / 100-102.